KV-Plausibilitätsprüfung
Automatisierte Prüfung der Quartalsabrechnung durch die KV.
Automatisierte Prüfung der Quartalsabrechnung durch die KV.
Die Kassenärztliche Vereinigung prüft eingereichte Abrechnungen auf Plausibilität — ob Ziffern zur Diagnose passen, ob Häufigkeiten realistisch sind, ob Ziffern miteinander kombinierbar sind, ob Zeitprofile zur tatsächlichen Tätigkeitszeit passen. Die Plausi-Prüfung erfolgt teils automatisiert, teils durch Sachbearbeiter und Ausschüsse. Rechtliche Grundlage sind Honorarverteilungsmaßstab, Bundesmantelvertrag und SGB V. Verstöße führen zu Honorarkürzung, Rückforderung mit Zinsen und in Wiederholungsfällen zu Disziplinarmaßnahmen. Besonders kritisch sind Zeitprofile: Wer im Quartal mehr Leistungszeit abrechnet, als ein Tag hat, fliegt sofort auf. Häufige Auffälligkeiten sind Chroniker-Ziffern ohne ausreichende ICD-Sicherung, fehlende Diagnose-Sicherheits-Kennzeichen und Doppelabrechnungen. Plausi-Bescheide kommen meist mit erheblicher Verzögerung von 6 bis 24 Monaten — dann ist die Erinnerung an den konkreten Fall oft schon weg.
KV-Rückforderungen können erheblich sein — bekannt geworden ist ein Fall mit 190.000 Euro Rückforderung wegen ICD-Plausi-Verstößen. Saubere ICD-Kodierung mit Konfidenz-Markierung und korrektem Sicherheits-Kennzeichen schützt davor. Eine Quartalsroutine, in der die MFA Plausi-relevante Ziffern (Chroniker, DMP, psychosomatische Grundversorgung) gegen die Diagnoseliste prüft, fängt die meisten Probleme ab. Wer einen Plausi-Bescheid erhält, hat typischerweise vier Wochen Widerspruchsfrist — Fristversäumnis ist unverzeihlich. Bei größeren Rückforderungen lohnt der Gang zum Praxisanwalt fast immer. KI-gestützte Doku kann auf inkonsistente Kombinationen hinweisen, bevor die Abrechnung rausgeht.
Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient der Orientierung und ersetzt keine rechtliche oder medizinische Beratung im Einzelfall.
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